Montag, 28. April 2014

Ein wichtiges Thema für uns: Arbeiten mit Kopftuch

Foto: Setayesh


Trainerin: Warum ist das Thema für Dich wichtig? Du trägst doch selbst gar kein Kopftuch.

S: Für mich sind die Frauen, die Kopftuch tragen wie meine Schwestern. Sie sind ja auch Musliminnen.

Trainerin: Wie erlebst Du es derzeit, wie es ist, wenn eine Frau mit Kopftuch in Graz Arbeit finden will?

A: Es ist ganz ganz schwer!

Trainerin: Habt ihr auch im BAB-Kurs auch die Erfahrung gemacht, dass Kolleginnen nicht für ein Praktikum oder eine Lehrstelle genommen wurden, weil sie Kopftuch tragen?

A: Meine Freundin wurde in einer Grazer Arztpraxis nicht als Ordinationsgehilfin genommen. Sie hat dort bereits ein Praktikum absolviert und es wurde ihr eine Stelle angeboten, weil sie offensichtlich gut gearbeitet hat. Die Ärztin hat sie geradeheraus gefragt, ob sie die Stelle will und dass sie aber ohne Kopftuch zur Arbeit kommen muss. Als meine Freundin das abgelehnt hat, durfte sie nicht einmal mehr das Praktikum beenden, sondern musste gleich gehen.

Trainerin: Wie hast Du Dich gefühlt, als Du von dieser Geschichte gehört hast?

S: Es tut weh, solche Dinge zu hören. Sie ist ein Mensch, egal ob mit oder ohne Kopftuch.

D: Habt ihr die Geschichte von der Frau gelesen, die in Deutschland €1800.- Schadenersatz bekommen hat, weil sie bei einer Firma nur wegen ihres Kopftuches abgelehnt worden ist? (weiter zum Artikel)

A: Wahnsinn, so was geht halt nur in Deutschland!

Trainerin: Das ist auch in Österreich möglich! Wir hatten im vergangenen Jahr zwei Frauen in unserer Rechtsberatung im Verein SOMM, die wegen des Kopftuches von Arbeitgebern abgelehnt worden waren; eine bei einer Stelle als Zimmermädchen, eine bei einem Praktikum in einer großen Textilhandelskette.

D: Und was ist passiert?

Trainerin:  Die erste hat zwei Monatsgehälter an Schadenersatz bekommen, also etwa 1800 Euro. Die Frau, beim Praktikum abgelehnt wurde, hat sich eine Entschuldigung vom Unternehmen gewünscht. Der Regionalleiter des Handelskette hat sie zu einem Treffen eingeladen und hat sich ihre Geschichte angehört. Er hat versprochen, in Zukunft würden seine MitarbeiterInnen genau geschult über den Inhalt des Gleichbehandlungsgesetzes. Auch die Mitarbeiterin, die unsere Klientin abgelehnt hatte, musste sich bei ihr nochmal entschuldigen. Unsere Klientin war mit dieser Lösung sehr zufrieden. Sie wollte, dass das nie mehr einer Frau passiert.

A: Ja, aber diese Verfahren dauern doch immer so lange!

Trainerin: In unseren beiden Fällen hat es weniger als 3 Monate bis zum Abschluss des Falles gedauert. Die beiden Unternehmen haben sofort eingesehen, dass sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hatten und wollten sich ein teures Gerichtsverfahren ersparen. Wenn Euch oder einer Freundin etwas ähnliches passiert, kommt am besten gleich zu uns in die Rechtsberatung. Nähere Infos: auf www.somm.at